EvidencePass

Pflichtfelder, einzeln erklärt

Anhang XIII ist keine Liste mit einer Frist. Jedes Feld hat seinen eigenen Artikel, seine eigene Frist und seinen eigenen Nachweis. Wir erklären sie einzeln — beginnend dort, wo wir die meiste Verwirrung sehen.

Behandelte Felder: 51 von 51 im Regelwerk

bedingt

CO₂-Fußabdruck der Batterie im Pass: wann er tatsächlich fällig wird

Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck hat vier verschiedene Fristen je Batteriekategorie, und alle sind bedingt.

Annex XIII(1)(c)
bedingt

Rezyklatanteil in Batterien: warum das noch nicht ansteht

Der Anteil an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei wird am 18. August 2028 fällig — bei LV-Batterien erst 2033 — nicht zur Passfrist.

Annex XIII(1)(e)
gilt bereits

Gesundheitszustand der Batterie (SoH): eine Pflicht, die seit 2024 läuft

Daten zum Gesundheitszustand müssen seit dem 18. August 2024 im Batteriemanagementsystem vorliegen. Den meisten Betroffenen ist das nicht bewusst.

Annex XIII(4)(b) -> Annex VII, Part A
fällig 18.02.2027

EU-Konformitätserklärung für Batterien: was hineingehört

Die Erklärung nach Artikel 18 bescheinigt die Konformität mit den Artikeln 6 bis 10 sowie 12, 13 und 14.

Annex XIII(1)(r)
gilt bereits

Leistungsparameter der Batterie: eine Pflicht seit August 2024

Das Dokument mit Werten zu elektrochemischer Leistung und Haltbarkeit ist seit dem 18. August 2024 Pflicht.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(1)
später

Sorgfaltspflichten bei Batterien: wer ausgenommen ist und wer bereits säumig

Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz sind nach Artikel 47 vom gesamten Kapitel ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht ab dem 18.

Annex XIII(1)(d)
fällig 18.02.2027

Gefahrstoffe in der Batterie: das Feld fragt nach allem außer dreien

Anhang VI verlangt Gefahrstoffe „außer Quecksilber, Cadmium oder Blei“, weil diese drei bereits durch Anhang I beschränkt sind.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(8)
fällig 18.02.2027

Kritische Rohstoffe über 0,1 %: das Feld ohne Liste in der Verordnung

Anhang VI verlangt kritische Rohstoffe über 0,1 Gew.-%, doch die Verordnung definiert den Begriff nirgends. Welche Liste gilt und wie man damit ohne Raten umgeht.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(10)
gilt bereits

Kennzeichnung von Batterien: eine Frist ist verstrichen, eine andere steht nicht fest

Das Symbol für getrennte Sammlung ist seit dem 18. August 2025 ausnahmslos Pflicht.

Annex XIII(1)(q)
fällig 18.02.2027

Demontageinformationen: sechs Anforderungen und die offene Frage, wer sie sehen darf

Anhang XIII verlangt Explosionszeichnungen, Demontagesequenzen, Befestigungstechniken, Werkzeuge, Warnhinweise und Zellenanordnung.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Nennkapazität in Amperestunden: dieselbe Zahl an vier Stellen

Anhang XIII verlangt die Nennkapazität in Ah, Anhang VI die „Kapazität“, Anhang IV die Kapazität samt Schwund.

Annex XIII(1)(g)
fällig 18.02.2027

Erwartete Lebensdauer in Zyklen: eine Zahl ohne Prüfung ist keine Angabe

Anhang XIII verlangt die erwartete Lebensdauer in Zyklen „und den verwendeten Referenztest“.

Annex XIII(1)(j)
fällig 18.02.2027

Batteriechemie: das kürzeste Feld mit dem längsten Schatten

„LFP“ oder „NMC“ ist eine Antwort mit drei Zeichen und bestimmt doch mindestens vier weitere Passfelder.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(7)
fällig 18.02.2027

Energieeffizienz im Lade-Entlade-Zyklus: der zweite Wert ist die Falle

Anhang XIII verlangt die anfängliche Effizienz UND jene bei 50 % der Zyklenlebensdauer.

Annex XIII(1)(n)
fällig 18.02.2027

Nutzungsdaten der Batterie: das einzige Feld, das nicht mit dem Verkauf endet

Zyklen, negative Ereignisse, Betriebsbedingungen und Ladezustand werden über die gesamte Lebensdauer erfasst.

Annex XIII(4)(d)
fällig 18.02.2027

Identifikation des Herstellers: die Verordnung meint nicht das Werk

Hersteller ist nach Artikel 3, wer die Batterie unter eigenem Namen vermarktet, nicht wer sie gebaut hat. Eine unvollständige Angabe ist formale Nichtkonformität.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(1)
fällig 18.02.2027

Batteriekategorie: fünf Rechtsklassen, keine Marktsegmente

Die Verordnung kennt fünf Kategorien, definiert über Dichtigkeit, Gewicht und Zweck. „Heimspeicher“ ist keine davon, und die Auffangregel gilt nur für Kapitel II.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(2)
fällig 18.02.2027

Herstellungsort: welches der drei Werke das richtige ist

Zellen, Module und Pack stammen aus drei Werken. Anderswo rechnet die Verordnung Fußabdruck und Rezyklatanteil je Werk ab, hier gibt es ein Feld.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(3)
fällig 18.02.2027

Herstellungsdatum: die Frist läuft ab Inverkehrbringen, nicht ab Fertigung

Vor dem 18.2.2027 gefertigte Batterien sind nicht ausgenommen: Artikel 77(1) knüpft am Inverkehrbringen an. Dasselbe Datum steht genauer noch einmal im BMS.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(4)
fällig 18.02.2027

Gewicht der Batterie: die Zahl, die über Ihre Kategorie entscheidet

Die Grenzen 5 kg und 25 kg aus Artikel 3 ordnen Batterien den Kategorien zu. Anhang VI gibt diesem Feld weder eine Einheit noch eine Wägeregel.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(5)
fällig 18.02.2027

Kapazität: ein Wort für zwei physikalische Größen

Die Schwelle von 2 kWh in Artikel 77(1) entscheidet über den Anwendungsbereich, Anhang XIII verlangt Amperestunden, Anhang VI nur „Kapazität“ ohne Einheit.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(6)
fällig 18.02.2027

Verwendbares Löschmittel: die einzige öffentliche Brandangabe im Pass

Detaillierte Sicherheitsmaßnahmen bleiben im Pass verschlossen; dieser Satz ist öffentlich und steht auf dem Etikett. Eine Methode nennt die Verordnung nicht.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(9)
fällig 18.02.2027

Materialzusammensetzung im Pass: drei Fragen in einem Feld

Das Feld verlangt Chemie, gefährliche Stoffe außer drei Metallen und kritische Rohstoffe. Die Schwelle von 0,1 % gilt dem Etikett, nicht diesem Feld.

Annex XIII(1)(b)
fällig 18.02.2027

Anteil erneuerbarer Inhalte: ein Feld ohne Begriff und ohne Methode

Das Wort „erneuerbar“ steht in der gesamten Verordnung genau einmal — in diesem Feld. Keine Begriffsbestimmung, keine Methode, kein Rechtsakt.

Annex XIII(1)(f)
fällig 18.02.2027

Minimale, nominale und maximale Spannung: Zellwert ist nicht Packwert

Drei Spannungen, die die Verordnung nicht bestimmt. Das Zelldatenblatt beschreibt die Zelle; der Pass gilt dem Pack mit seiner BMS-Abschaltschwelle.

Annex XIII(1)(h)
fällig 18.02.2027

Ursprüngliche Leistungsfähigkeit: dieselbe Größe an zwei Stellen des Passes

Buchstabe i ist öffentlich und modellbezogen. Dieselbe Größe kehrt in Nummer 4 als Einzelbatteriewert mit beschränktem Zugang wieder.

Annex XIII(1)(i)
fällig 18.02.2027

Kapazitätsschwelle für Erschöpfung: ein Feld nur für Traktionsbatterien

Die Verordnung beschränkt das Feld auf Traktionsbatterien und bestimmt „Erschöpfung“ nirgends. Die 90 % aus der Wiederaufarbeitung sind kein Ersatz.

Annex XIII(1)(k)
fällig 18.02.2027

Temperaturbereich im Nichtgebrauch: eine Prüfung, die die Verordnung nicht benennt

Das Feld fragt, was die Batterie im Ruhezustand aushält, und verlangt in Klammern einen Referenztest. Welchen, sagt die Verordnung nirgends.

Annex XIII(1)(l)
fällig 18.02.2027

Handelsgarantie für die kalendarische Lebensdauer: das einzige kaufmännische Feld

Der Wert stammt aus den Garantiebedingungen, nicht aus dem Labor. Kalendarische Lebensdauer ist weder Zyklenlebensdauer noch erwartete Lebensdauer.

Annex XIII(1)(m)
fällig 18.02.2027

Innenwiderstand von Zelle und Pack: zwei Werte, zwei Eigentümer

Das Feld verlangt Zell- und Packwiderstand. Der erste liegt beim Zelllieferanten, der zweite entsteht bei Ihnen. Eine Messmethode fehlt.

Annex XIII(1)(o)
fällig 18.02.2027

C-Rate des Zyklenlebensdauertests: eine Angabe über die Prüfung, nicht über die Batterie

Der Ausdruck „C-Rate“ steht einmal in der Verordnung und ist nicht bestimmt. Der Wert ist öffentlich, der Prüfbericht bleibt Behörden vorbehalten.

Annex XIII(1)(p)
fällig 18.02.2027

Abfallvermeidung im Batteriepass: fünf Begriffe, die keine Synonyme sind

Artikel 74(1) Buchstabe a verlangt Empfehlungen zur Nutzungsverlängerung und nennt fünf getrennte Optionen. „Second Life“ beantwortet keine davon.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(a)
fällig 18.02.2027

Getrennte Sammlung: das Feld, das eine Rechtspflicht des Lesers wiedergibt

Buchstabe b verweist auf die Endnutzerpflichten nach Artikel 64 — als einziges der sechs Felder gibt es eine fremde Rechtspflicht wieder, keinen Rat.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(b)
fällig 18.02.2027

Sammelstellen im Batteriepass: ein Datensatz, siebenundzwanzig Antworten

Buchstabe c verlangt Rücknahme- und Sammelstellen sowie die verfügbare Behandlung. Die Antwort lautet je Mitgliedstaat anders — ohne Ihr Zutun.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(c)
fällig 18.02.2027

Sicherheitshinweise für Altbatterien: ein Dokument für die beschädigte Batterie

Buchstabe d verlangt Hinweise zum Umgang mit Altbatterien samt Lithiumrisiken. Transportunterlagen beschreiben eine intakte Batterie.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(d)
fällig 18.02.2027

Bedeutung der Batteriekennzeichnung: die Erklärung muss zum Aufdruck passen

Buchstabe e verlangt die Bedeutung der Kennzeichnungen nach Artikel 13 sowie auf Verpackung und Begleitdokumenten — mit teils bedingten Daten.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(e)
fällig 18.02.2027

Stoffe in der Batterie: „gefährlich“ heißt hier CLP, nicht SVHC-Liste

Buchstabe f verlangt die Auswirkungen von Stoffen auf Umwelt und Gesundheit samt Entsorgungsfolgen. Gefährlich meint CLP, nicht REACH.

Annex XIII(1)(s) -> Article 74(1)(f)
fällig 18.02.2027

Detaillierte Zusammensetzung: eine Stückliste, zwei Zugriffsebenen

Anhang XIII verlangt die Zusammensetzung zweimal — öffentlich in Nummer 1 Buchstabe b und detailliert in Nummer 2 Buchstabe a.

Annex XIII(2)(a)
fällig 18.02.2027

Teilenummern und Ersatzteilquellen: das einzige Feld, das veraltet

Anhang XIII Nummer 2 Buchstabe b verlangt Teilenummern und Bezugsquellen für Ersatzteile.

Annex XIII(2)(b)
fällig 18.02.2027

Demontagesequenzen: ein Ablauf, keine Zeichnung — und wie tief er reichen muss

Der zweite Spiegelstrich der Nummer 2 Buchstabe c verlangt Demontagesequenzen. Die Tiefe ergibt sich aus der Definition der Wiederaufarbeitung in Artikel 3.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Befestigungstechniken: Art und Anzahl sind verlangt, auch wo sich nichts lösen lässt

Nummer 2 Buchstabe c verlangt Art und Anzahl der zu lösenden Befestigungstechniken. Klebungen und Schweißungen lassen sich nicht lösen — anzugeben sind sie dennoch.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Werkzeuge für die Demontage: eine Liste, die zugleich Selbstauskunft zu Artikel 11 ist

Nummer 2 Buchstabe c verlangt die für die Demontage erforderlichen Werkzeuge.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Warnhinweise zu Teilebeschädigung: der einzige bedingte Punkt und die Grenze zu den Sicherheitsmaßnahmen

Der fünfte Spiegelstrich der Nummer 2 Buchstabe c greift nur bei Gefahr der Beschädigung von Teilen.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Zellenzahl und Anordnung: die Verordnung zählt Zellen, die Branche zählt Module

Der sechste Spiegelstrich der Nummer 2 Buchstabe c verlangt Anzahl und Anordnung der verwendeten Zellen. Artikel 3 definiert Zelle, Modul und Pack getrennt.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Sicherheitsmaßnahmen im Batteriepass: zwei Wörter ohne Liste, aber mit klarem Umfang

Anhang XIII Nummer 2 Buchstabe d zählt nichts auf.

Annex XIII(2)(d)
fällig 18.02.2027

Ergebnisse der Prüfberichte: die Ebene nur für Behörden

Anhang XIII Nummer 3 öffnet ein Fach, das nur notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Kommission sehen.

Annex XIII(3)
gilt bereits

Leistung und Leistungsschwund: warum das Zelldatenblatt nicht reicht

Anhang IV definiert Leistung als Energie in einem gegebenen Zeitraum und den Schwund als Abfall bei Nennspannung. Ein Zelldatenblatt deckt davon die Hälfte ab.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(2)
gilt bereits

Innenwiderstand: Zelle, Paket und die Frage der Messmethode

Die Definition in Anhang IV umfasst Zelle und Batterie, schreibt aber keine Methode vor. Dieselbe Batterie ergibt so nach zwei Verfahren zwei Zahlen.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(3)
gilt bereits

Energieeffizienz im Zyklus: wer entscheidet über die Zutreffensfrage

Der einzige Parameter des Anhangs IV Teil A mit dem Vorbehalt sofern zutreffend. Die öffentliche Nummer 1 Buchstabe n kennt ihn nicht und verlangt zwei Werte.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(4)
gilt bereits

Erwartete Lebensdauer: Zyklen, Kalenderjahre und die Garantiefalle

Der einzige Parameter des Anhangs IV Teil A, der eine Prognose ist.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(5)
fällig 18.02.2027

Status der Batterie: ein Wort, das einen neuen Pass auslöst

Original, umgewidmet, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder Abfall. Eine Änderung dieses Werts überträgt die Verantwortung und verlangt einen neuen Batteriepass.

Annex XIII(4)(c)

Die übrigen Felder ergänzen wir nach und nach. Jedes erhält eine echte Erklärung — leere Seiten veröffentlichen wir nicht.