Pflichtfelder, einzeln erklärt
Anhang XIII ist keine Liste mit einer Frist. Jedes Feld hat seinen eigenen Artikel, seine eigene Frist und seinen eigenen Nachweis. Wir erklären sie einzeln — beginnend dort, wo wir die meiste Verwirrung sehen.
Behandelte Felder: 15 von 51 im Regelwerk
CO₂-Fußabdruck der Batterie im Pass: wann er tatsächlich fällig wird
Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck hat vier verschiedene Fristen je Batteriekategorie, und alle sind bedingt. Was das praktisch bedeutet und wer die Berechnung erstellt.
Annex XIII(1)(c) bedingtRezyklatanteil in Batterien: warum das noch nicht ansteht
Der Anteil an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei wird am 18. August 2028 fällig — bei LV-Batterien erst 2033 — nicht zur Passfrist. Was das für Ihr Budget bedeutet.
Annex XIII(1)(e) gilt bereitsGesundheitszustand der Batterie (SoH): eine Pflicht, die seit 2024 läuft
Daten zum Gesundheitszustand müssen seit dem 18. August 2024 im Batteriemanagementsystem vorliegen. Den meisten Betroffenen ist das nicht bewusst. Was das BMS enthalten muss und wer es lesen können muss.
Annex XIII(4)(b) -> Annex VII, Part A fällig 18.02.2027EU-Konformitätserklärung für Batterien: was hineingehört
Die Erklärung nach Artikel 18 bescheinigt die Konformität mit den Artikeln 6 bis 10 sowie 12, 13 und 14. Sie folgt dem Muster in Anhang IX und ist aktuell zu halten — nicht einmalig zu unterschreiben.
Annex XIII(1)(r) gilt bereitsLeistungsparameter der Batterie: eine Pflicht seit August 2024
Das Dokument mit Werten zu elektrochemischer Leistung und Haltbarkeit ist seit dem 18. August 2024 Pflicht. Welche Parameter, welche Prüfungen und warum dies kein 2027-Feld ist.
Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(1) gilt bereitsSorgfaltspflichten bei Batterien: wer ausgenommen ist und wer bereits säumig
Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz sind nach Artikel 47 vom gesamten Kapitel ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht seit dem 18. August 2025 und erfordert eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle.
Annex XIII(1)(d) fällig 18.02.2027Gefahrstoffe in der Batterie: das Feld fragt nach allem außer dreien
Anhang VI verlangt Gefahrstoffe „außer Quecksilber, Cadmium oder Blei“, weil diese drei bereits durch Anhang I beschränkt sind. Was das für Ihr Sicherheitsdatenblatt und die SCIP-Meldung bedeutet.
Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(8) fällig 18.02.2027Kritische Rohstoffe über 0,1 %: das Feld ohne Liste in der Verordnung
Anhang VI verlangt kritische Rohstoffe über 0,1 Gew.-%, doch die Verordnung definiert den Begriff nirgends. Welche Liste gilt und wie man damit ohne Raten umgeht.
Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(10) gilt bereitsKennzeichnung von Batterien: eine Frist ist verstrichen, eine andere steht nicht fest
Das Symbol für getrennte Sammlung ist seit dem 18. August 2025 ausnahmslos Pflicht. Das allgemeine Etikett hat eine bedingte Frist, und die Pb-Kennzeichnung greift bei einem niedrigeren Wert als Anhang I erlaubt.
Annex XIII(1)(q) fällig 18.02.2027Demontageinformationen: sechs Anforderungen und die offene Frage, wer sie sehen darf
Anhang XIII verlangt Explosionszeichnungen, Demontagesequenzen, Befestigungstechniken, Werkzeuge, Warnhinweise und Zellenanordnung. Nicht öffentlich — und wer Anspruch hat, regelt ein noch nicht erlassener Rechtsakt.
Annex XIII(2)(c) fällig 18.02.2027Nennkapazität in Amperestunden: dieselbe Zahl an vier Stellen
Anhang XIII verlangt die Nennkapazität in Ah, Anhang VI die „Kapazität“, Anhang IV die Kapazität samt Schwund. Weichen diese voneinander ab, fällt es jedem Prüfer auf.
Annex XIII(1)(g) fällig 18.02.2027Erwartete Lebensdauer in Zyklen: eine Zahl ohne Prüfung ist keine Angabe
Anhang XIII verlangt die erwartete Lebensdauer in Zyklen „und den verwendeten Referenztest“. Ohne Prüfbedingungen sind zwei Zahlen nicht vergleichbar, selbst wenn sie gleich sind.
Annex XIII(1)(j) fällig 18.02.2027Batteriechemie: das kürzeste Feld mit dem längsten Schatten
„LFP“ oder „NMC“ ist eine Antwort mit drei Zeichen und bestimmt doch mindestens vier weitere Passfelder — Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe, Rezyklatanteil und CO₂-Fußabdruck.
Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(7) fällig 18.02.2027Energieeffizienz im Lade-Entlade-Zyklus: der zweite Wert ist die Falle
Anhang XIII verlangt die anfängliche Effizienz UND jene bei 50 % der Zyklenlebensdauer. Letztere lässt sich an einer neuen Batterie nicht messen — und genau daran scheitern die meisten Vorbereitungen.
Annex XIII(1)(n) fällig 18.02.2027Nutzungsdaten der Batterie: das einzige Feld, das nicht mit dem Verkauf endet
Zyklen, negative Ereignisse, Betriebsbedingungen und Ladezustand werden über die gesamte Lebensdauer erfasst. Das ist kein Dokument, sondern eine Anforderung an die Produktentwicklung.
Annex XIII(4)(d)Die übrigen Felder ergänzen wir nach und nach. Jedes erhält eine echte Erklärung — leere Seiten veröffentlichen wir nicht.