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Pflichtfelder, einzeln erklärt

Anhang XIII ist keine Liste mit einer Frist. Jedes Feld hat seinen eigenen Artikel, seine eigene Frist und seinen eigenen Nachweis. Wir erklären sie einzeln — beginnend dort, wo wir die meiste Verwirrung sehen.

Behandelte Felder: 15 von 51 im Regelwerk

bedingt

CO₂-Fußabdruck der Batterie im Pass: wann er tatsächlich fällig wird

Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck hat vier verschiedene Fristen je Batteriekategorie, und alle sind bedingt. Was das praktisch bedeutet und wer die Berechnung erstellt.

Annex XIII(1)(c)
bedingt

Rezyklatanteil in Batterien: warum das noch nicht ansteht

Der Anteil an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei wird am 18. August 2028 fällig — bei LV-Batterien erst 2033 — nicht zur Passfrist. Was das für Ihr Budget bedeutet.

Annex XIII(1)(e)
gilt bereits

Gesundheitszustand der Batterie (SoH): eine Pflicht, die seit 2024 läuft

Daten zum Gesundheitszustand müssen seit dem 18. August 2024 im Batteriemanagementsystem vorliegen. Den meisten Betroffenen ist das nicht bewusst. Was das BMS enthalten muss und wer es lesen können muss.

Annex XIII(4)(b) -> Annex VII, Part A
fällig 18.02.2027

EU-Konformitätserklärung für Batterien: was hineingehört

Die Erklärung nach Artikel 18 bescheinigt die Konformität mit den Artikeln 6 bis 10 sowie 12, 13 und 14. Sie folgt dem Muster in Anhang IX und ist aktuell zu halten — nicht einmalig zu unterschreiben.

Annex XIII(1)(r)
gilt bereits

Leistungsparameter der Batterie: eine Pflicht seit August 2024

Das Dokument mit Werten zu elektrochemischer Leistung und Haltbarkeit ist seit dem 18. August 2024 Pflicht. Welche Parameter, welche Prüfungen und warum dies kein 2027-Feld ist.

Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(1)
gilt bereits

Sorgfaltspflichten bei Batterien: wer ausgenommen ist und wer bereits säumig

Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz sind nach Artikel 47 vom gesamten Kapitel ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht seit dem 18. August 2025 und erfordert eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle.

Annex XIII(1)(d)
fällig 18.02.2027

Gefahrstoffe in der Batterie: das Feld fragt nach allem außer dreien

Anhang VI verlangt Gefahrstoffe „außer Quecksilber, Cadmium oder Blei“, weil diese drei bereits durch Anhang I beschränkt sind. Was das für Ihr Sicherheitsdatenblatt und die SCIP-Meldung bedeutet.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(8)
fällig 18.02.2027

Kritische Rohstoffe über 0,1 %: das Feld ohne Liste in der Verordnung

Anhang VI verlangt kritische Rohstoffe über 0,1 Gew.-%, doch die Verordnung definiert den Begriff nirgends. Welche Liste gilt und wie man damit ohne Raten umgeht.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(10)
gilt bereits

Kennzeichnung von Batterien: eine Frist ist verstrichen, eine andere steht nicht fest

Das Symbol für getrennte Sammlung ist seit dem 18. August 2025 ausnahmslos Pflicht. Das allgemeine Etikett hat eine bedingte Frist, und die Pb-Kennzeichnung greift bei einem niedrigeren Wert als Anhang I erlaubt.

Annex XIII(1)(q)
fällig 18.02.2027

Demontageinformationen: sechs Anforderungen und die offene Frage, wer sie sehen darf

Anhang XIII verlangt Explosionszeichnungen, Demontagesequenzen, Befestigungstechniken, Werkzeuge, Warnhinweise und Zellenanordnung. Nicht öffentlich — und wer Anspruch hat, regelt ein noch nicht erlassener Rechtsakt.

Annex XIII(2)(c)
fällig 18.02.2027

Nennkapazität in Amperestunden: dieselbe Zahl an vier Stellen

Anhang XIII verlangt die Nennkapazität in Ah, Anhang VI die „Kapazität“, Anhang IV die Kapazität samt Schwund. Weichen diese voneinander ab, fällt es jedem Prüfer auf.

Annex XIII(1)(g)
fällig 18.02.2027

Erwartete Lebensdauer in Zyklen: eine Zahl ohne Prüfung ist keine Angabe

Anhang XIII verlangt die erwartete Lebensdauer in Zyklen „und den verwendeten Referenztest“. Ohne Prüfbedingungen sind zwei Zahlen nicht vergleichbar, selbst wenn sie gleich sind.

Annex XIII(1)(j)
fällig 18.02.2027

Batteriechemie: das kürzeste Feld mit dem längsten Schatten

„LFP“ oder „NMC“ ist eine Antwort mit drei Zeichen und bestimmt doch mindestens vier weitere Passfelder — Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe, Rezyklatanteil und CO₂-Fußabdruck.

Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(7)
fällig 18.02.2027

Energieeffizienz im Lade-Entlade-Zyklus: der zweite Wert ist die Falle

Anhang XIII verlangt die anfängliche Effizienz UND jene bei 50 % der Zyklenlebensdauer. Letztere lässt sich an einer neuen Batterie nicht messen — und genau daran scheitern die meisten Vorbereitungen.

Annex XIII(1)(n)
fällig 18.02.2027

Nutzungsdaten der Batterie: das einzige Feld, das nicht mit dem Verkauf endet

Zyklen, negative Ereignisse, Betriebsbedingungen und Ladezustand werden über die gesamte Lebensdauer erfasst. Das ist kein Dokument, sondern eine Anforderung an die Produktentwicklung.

Annex XIII(4)(d)

Die übrigen Felder ergänzen wir nach und nach. Jedes erhält eine echte Erklärung — leere Seiten veröffentlichen wir nicht.