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(EU) 2023/1542 · Annex XIII(4)(d)

Nutzungsdaten der Batterie: das einzige Feld, das nicht mit dem Verkauf endet

Jedes andere Passfeld beschreibt die Batterie, wie sie in Verkehr gebracht wurde. Dieses beschreibt, was danach mit ihr geschah. Es lässt sich daher nicht mit einem Dokument oder einer Lieferantenerklärung lösen — es muss in der Produktentwicklung gelöst werden, bevor die erste Batterie das Werk verlässt.

Wird mit der Passfrist fällig18.02.2027

Was erfasst werden muss

Anhang XIII Nummer 4 Buchstabe d verlangt Informationen und Daten aus der Nutzung der Batterie: die Zahl der Lade- und Entladezyklen, negative Ereignisse wie Unfälle sowie periodisch aufgezeichnete Angaben zu den Betriebsumgebungsbedingungen einschließlich Temperatur und zum Ladezustand. Das Wort „periodisch“ ist entscheidend — es geht um eine Aufzeichnung über die Zeit, nicht um eine Momentaufnahme beim Verkauf.

Der Bezug zu den Parametern des Anhangs VII

Anhang VII Teil B nennt für die Bestimmung der erwarteten Lebensdauer stationärer Systeme und von LV-Batterien das Herstellungsdatum und gegebenenfalls das Datum der Inbetriebnahme, den Energiedurchsatz, den Kapazitätsdurchsatz, die Verfolgung schädlicher Ereignisse wie Tiefentladungen und Zeiten in extremen Temperaturen sowie die Zahl der vollen Äquivalentzyklen. Praktisch sind das dieselben Daten, die Ihr System protokollieren muss.

Der Zugang ist beschränkt, die Erfassungspflicht nicht

Anhang XIII Nummer 4 ordnet diese Daten den Informationen zu, die nur Personen mit berechtigtem Interesse zugänglich sind. Wer das ist, legt der Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77(9) fest, fällig bis 18. August 2026. Beschränkter Zugang bedeutet keine geringere Erfassungspflicht — die Daten müssen vorliegen, auch wenn sie nicht jeder sieht.

Warum dies eine Architekturentscheidung ist

Eine Aufzeichnung über die Nutzungsdauer bedeutet Speicher im Gerät oder eine Cloud-Anbindung, Zeitstempel, Aufbewahrung und einen Exportweg. Kann die Batterie das beim Verkauf nicht, lassen sich die Daten nachträglich nicht erzeugen. Dieses Feld gehört daher in die Produkt-Roadmap, nicht in ein Compliance-Projekt.

Wo es scheitert

  • Behandlung dieses Felds als Dokument — es ist eine Aufzeichnung, die über die Zeit entsteht.
  • Protokollierung von Zyklenzahlen ohne negative Ereignisse und Betriebsbedingungen.
  • Daten in einem geschlossenen System ohne Exportweg für Personen mit berechtigtem Interesse.
  • Verschiebung in der Roadmap: Für bereits in Verkehr gebrachte Batterien sind die Daten nicht nachholbar.

Häufige Fragen

Welche Nutzungsdaten sind erforderlich?

Die Zahl der Lade- und Entladezyklen, negative Ereignisse wie Unfälle sowie periodisch aufgezeichnete Betriebsumgebungsbedingungen einschließlich Temperatur und der Ladezustand. Anhang XIII Nummer 4 Buchstabe d.

Genügt eine Momentaufnahme beim Verkauf?

Nein. Der Text spricht von periodisch aufgezeichneten Angaben und von Daten aus der Nutzung — also von einer Aufzeichnung über die Zeit.

Wer wird Zugang zu diesen Daten haben?

Personen mit berechtigtem Interesse. Wer das ist, muss die Kommission bis zum 18. August 2026 per Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77(9) festlegen.

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