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(EU) 2023/1542 · Annex XIII(4)(b) -> Annex VII, Part A

Gesundheitszustand der Batterie (SoH): eine Pflicht, die seit 2024 läuft

Wenn ein Feld der gesamten Verordnung Unternehmen kalt erwischt, dann dieses. Es wird nicht am 18. Februar 2027 fällig — es gilt seit dem 18. August 2024. Wer seither ein stationäres System, eine LV- oder eine Traktionsbatterie ohne diese Daten im BMS in Verkehr gebracht hat, trägt eine rückwirkende Lücke.

Gilt bereits heuteGilt bereits seit 18.08.2024 — eine rückwirkende Lücke bei den meisten Betroffenen.

Was im BMS enthalten sein muss

Artikel 14(1) verlangt, dass aktuelle Daten zu den Parametern des Anhangs VII im Batteriemanagementsystem vorliegen. Für Traktionsbatterien ist dies der Zustand der zertifizierten Energie (SOCE). Für stationäre Batteriespeichersysteme und LV-Batterien sind es die verbleibende Kapazität, nach Möglichkeit die verbleibende Leistungsfähigkeit, nach Möglichkeit der verbleibende Wirkungsgrad, die Entwicklung der Selbstentladungsraten sowie nach Möglichkeit der ohmsche Widerstand.

Dritte müssen lesend zugreifen können

Artikel 14(2) verlangt diskriminierungsfreien Lesezugriff für jede Person, die die Batterie rechtmäßig erworben hat — einschließlich unabhängiger Marktteilnehmer und Abfallbewirtschafter. Ein geschlossenes proprietäres Protokoll ohne dokumentierten Zugang genügt dem nicht.

Die Software-Reset-Funktion

Artikel 14(3) verlangt, dass das BMS eine Software-Reset-Funktion enthält, falls Betreiber der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Wiederaufarbeitung andere Software aufspielen müssen. Das ist eine Konstruktionsanforderung, keine Dokumentationsanforderung — sie lässt sich nicht nachträglich per Bescheinigung ergänzen.

Wo es scheitert

  • Die Annahme, es handle sich um eine Passanforderung mit Frist 2027. Sie gilt seit dem 18. August 2024.
  • Die Daten liegen im BMS, es fehlt aber der dokumentierte Lesezugriff für Dritte.
  • Nur SOCE angeben, das für Traktionsbatterien vorgesehen ist, bei stationären oder LV-Produkten.
  • Fehlende Software-Reset-Funktion — ein Hardware- und Firmwareproblem, kein Papierproblem.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Pflicht zu Daten über den Gesundheitszustand?

Seit dem 18. August 2024. Artikel 14(1) verlangt aktuelle Daten zu den Parametern des Anhangs VII im BMS stationärer Systeme sowie von LV- und Traktionsbatterien.

Welche Parameter sind für ein stationäres System erforderlich?

Verbleibende Kapazität, nach Möglichkeit verbleibende Leistungsfähigkeit, nach Möglichkeit verbleibender Wirkungsgrad, Entwicklung der Selbstentladungsraten und nach Möglichkeit der ohmsche Widerstand.

Darf ich den Zugang auf meine autorisierten Servicepartner beschränken?

Nein. Artikel 14(2) verlangt diskriminierungsfreien Lesezugriff für jede natürliche oder juristische Person, die die Batterie rechtmäßig erworben hat, einschließlich unabhängiger Marktteilnehmer.

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