(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(e)
Rezyklatanteil in Batterien: warum das noch nicht ansteht
Dies ist das Feld, das Anbieter am häufigsten zu früh verkaufen. Anhang XIII führt es zwar unter den öffentlich zugänglichen Informationen auf, doch Artikel 8(1) knüpft die Dokumentation an ein völlig anderes Datum — und das liegt Jahre entfernt.
Was Artikel 8(1) tatsächlich sagt
Die Dokumentation über den Anteil an Kobalt, Lithium oder Nickel aus Produktionsabfällen von Batterien oder aus Post-Consumer-Abfällen sowie über den Anteil an Blei aus Abfällen ist ab dem 18. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts erforderlich, je nachdem, was später eintritt. Für LV-Batterien gilt der erste Unterabsatz erst ab dem 18. August 2033. Industriebatterien mit ausschließlich externem Speicher sind vom ersten Unterabsatz ausgenommen.
Die Angabe gilt je Jahr und je Werk
Die Verordnung verlangt den Anteil für jedes Batteriemodell je Jahr und je Fertigungsstätte. Das ist keine einmalige Erklärung für die Akte, sondern eine jährliche Pflicht, die Ihr Lieferant jedes Jahr neu melden muss. Deshalb sollte der Vertrag heute geschrieben werden, obwohl der Nachweis noch nicht gebraucht wird.
Warum wir es dennoch heute ansprechen
Weil Lieferantenverträge über Jahre laufen. Wer heute ohne Klausel zur jährlichen Meldung des Rezyklatanteils unterschreibt, eröffnet die Verhandlung 2028 aus einer deutlich schwächeren Position.
Wo es scheitert
- Bezahlung dieser Daten im Paket für die Frist 2027, obwohl die Pflicht erst 2028 bzw. 2033 beginnt.
- Die Annahme, es handle sich um eine einmalige Erklärung — es ist eine jährliche, werksbezogene Angabe.
- Verwechslung von Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit. Das sind verschiedene Begriffe.
Häufige Fragen
Brauche ich Angaben zum Rezyklatanteil für den Pass am 18. Februar 2027?
Nein. Die Dokumentation nach Artikel 8(1) ist ab dem 18. August 2028 oder 24 Monate nach dem delegierten Rechtsakt erforderlich, je nachdem, was später eintritt. Bei LV-Batterien erst ab dem 18. August 2033.
Welche Metalle sind erfasst?
Kobalt, Lithium und Nickel in den Aktivmaterialien sowie Blei in der Batterie. Der Anteil wird je Modell, je Jahr und je Fertigungsstätte angegeben.
Gilt das auch für Batterien mit externem Speicher?
Der erste Unterabsatz des Artikels 8(1) nimmt Industriebatterien mit ausschließlich externem Speicher aus.
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