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(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(l)

Temperaturbereich im Nichtgebrauch: eine Prüfung, die die Verordnung nicht benennt

Zwei Wörter tragen dieses Feld: „im Nichtgebrauch“. Gemeint ist nicht der Betriebsbereich, den jedes Datenblatt nennt, sondern der Bereich, den die Batterie aushält, wenn sie nichts tut. Die Klammer „Referenztest“ bedeutet zugleich, dass ein Wert ohne benannte Prüfung unvollständig ist — welche Prüfung das ist, sagt die Verordnung jedoch nirgends. Das Ergebnis ist absehbar: Eingetragen wird der Betriebsbereich der Zelle, also zwei Fehler auf einmal, beide aus demselben Lieferantendokument.

Wird mit der Passfrist fällig18.02.2027

Ruhezustand ist nicht Betrieb

Zelldatenblätter nennen Betriebsbereiche für Laden und Entladen, oft verschieden, und einen gesonderten Lagerbereich, meist an eine Dauer geknüpft — ein Monat, drei Monate, ein Jahr. Buchstabe l fragt nach dem Bereich, den die Batterie im Nichtgebrauch aushält, und begrenzt die Dauer nicht. Knüpft Ihre Quelle den Wert an einen Zeitraum, darf dieser nicht entfallen: Nennen Sie den Bereich samt zugehöriger Dauer, sonst wird aus einer bedingten Angabe eine unbedingte.

Die Verordnung benennt die Prüfung nicht

In der Klammer steht „Referenztest“, eine Liste fehlt. Anhang V, dessen erste Nummer Temperaturschock und -wechsel beschreibt, sind Sicherheitsparameter und knüpft an die Sicherheit ortsfester Batterie-Energiespeichersysteme nach Artikel 12 an — keine Prüfung des Ruhezustands. Anhang IV Teil B erläutert Messungen zu Leistung und Haltbarkeit, nicht zur Lagerung. Anhang III mit der Ladungserhaltung nach Lagerung gilt für Gerätebatterien für allgemeine Verwendung, die der Pass gar nicht erfasst. Die Prüfung benennen Sie also selbst und führen sie beim Wert an.

Das schwächste Glied im Pack entscheidet

Im Ruhezustand ist die Zelle meist die robusteste Komponente. Enger sind die Grenzen von Steuerelektronik, Schützen, Dichtungen, Klebstoffen und dem Kühlkreis mit seiner Flüssigkeit. Der Wert im Pass bezieht sich auf die in Verkehr gebrachte Batterie, also auf das Pack — und dieser Bereich ist in aller Regel enger als der des Zelllieferanten. Wer die Zelle abschreibt, veröffentlicht einen weiteren Bereich, als das Produkt tatsächlich übersteht.

Wo es scheitert

  • Betriebstemperaturbereich statt des Bereichs im Nichtgebrauch.
  • Zellbereich aus dem Datenblatt, obwohl die Batterie im Pass ein Pack mit engeren Grenzen ist.
  • Wert ohne benannten Referenztest, obwohl der Wortlaut ihn in Klammern verlangt.
  • Weglassen der Dauer, an die die Quelle ihren Lagerbereich geknüpft hatte.

Häufige Fragen

Welche Prüfung muss ich benennen?

Die Verordnung nennt keine. Anhang V sind Sicherheitsparameter, Anhang III gilt für Gerätebatterien für allgemeine Verwendung. Sie wählen und benennen die Prüfung selbst — benennen müssen Sie sie, weil die Klammer in Buchstabe l es verlangt.

Darf ich den Betriebsbereich angeben?

Nein. Der Wortlaut stellt ausdrücklich auf die nicht in Gebrauch befindliche Batterie ab. Der Betriebsbereich ist eine andere Angabe und wird von diesem Feld nicht erfasst.

Genügt der Bereich aus dem Zelldatenblatt?

Nur wenn die in Verkehr gebrachte Batterie eine Zelle ist. Im Pack setzen auch Elektronik, Dichtungen und Kühlung Grenzen, der Bereich ist daher meist enger.

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