(EU) 2023/1542 · Annex XIII(2)(c)
Befestigungstechniken: Art und Anzahl sind verlangt, auch wo sich nichts lösen lässt
Dies ist der einzige Punkt des Satzes, der einen Zähler verlangt. Er fragt nicht, wie das Pack aufgebaut ist, sondern wie viele Verbindungen zu trennen sind und welcher Art sie sind. Die zweite Besonderheit ist das Verb: Die Rede ist von zu lösenden Techniken, was eine umkehrbare Verbindung voraussetzt. Klebstoff, Ultraschall- oder Laserschweißung und Niet lassen sich nicht lösen — sie werden zerstört. Genau deshalb ist dieser Punkt die ehrlichste Auskunft darüber, wie schwer sich Ihr Pack öffnen lässt.
Art UND Anzahl sind zwei Angaben, nicht eine
Der Wortlaut verlangt Art und Anzahl der Befestigungstechniken. „Schrauben, Klebstoff, Kabelbinder“ beantwortet die Hälfte der Frage. Die Anzahl macht das Feld überprüfbar: Ein Recycler schätzt daraus den Demontageaufwand, eine Marktüberwachungsbehörde kann sie mit der Explosionszeichnung aus dem ersten und der Sequenz aus dem zweiten Spiegelstrich abgleichen. Mitzuzählen sind auch die inneren Verbindungen, nicht nur die Befestigungen des Außengehäuses — das Pack endet nicht am Deckel.
Was sich nicht lösen lässt, ist trotzdem anzugeben
Klebeverbindungen, Schweißungen und Niete werden nicht gelöst, sondern zerstört. Sie wegzulassen, weil der Text von Lösen spricht, bedeutet weniger Verbindungen anzugeben, als tatsächlich zu trennen sind — das kollidiert unmittelbar mit der Vollständigkeitspflicht aus Artikel 77(4). Bei LMT-Batterien kommt hinzu: Artikel 11(5) verlangt, dass Batterie und einzelne Zellen im Pack von einer unabhängigen Fachkraft leicht entnehmbar und ersetzbar sind; Artikel 11(6) definiert Ersetzbarkeit als Austausch ohne Beeinträchtigung von Funktion, Leistung oder Sicherheit. Eine angegebene geschweißte Zellverbindung ist damit Ihre eigene Aussage dazu. Artikel 11(9) verpflichtet die Kommission, Leitlinien zur einheitlichen Anwendung dieses Artikels zu veröffentlichen.
Wo es scheitert
- Arten ohne Anzahl genannt — verlangt ist beides.
- Klebe- und Schweißverbindungen weggelassen, weil sie sich nicht „lösen“ lassen.
- Nur die Befestigungen des Außengehäuses gezählt, nicht die inneren Verbindungen bis zur Zellebene.
- Der Werkzeugtest aus Artikel 11(1) als maßgeblicher Maßstab genommen; dieser Absatz ist für Gerätebatterien geschrieben, der Batteriepass erfasst nach Artikel 77(1) LMT-, Industrie- (über 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien.
Häufige Fragen
Zählt Klebstoff als Befestigungstechnik?
Das Feld verlangt Art und Anzahl der zu lösenden Befestigungstechniken. Eine Klebeverbindung ist eine Befestigungstechnik und muss getrennt werden; ohne sie ist der Eintrag im Sinne von Artikel 77(4) unvollständig.
Genügt die Zahl der Schrauben?
Nein. Verlangt sind Art und Anzahl, und ein Pack hat neben Schrauben innere Verbindungen — Steckverbinder, Stromschienen, Verspannungen und Klebestellen.
Welche Bedeutung hat das Feld für Artikel 11?
Bei LMT-Batterien verlangt Artikel 11(5), dass Batterie und einzelne Zellen im Pack von einer unabhängigen Fachkraft leicht entnehmbar und ersetzbar sind. Was hier steht, ist der Beleg dafür, wie durchführbar das ist.
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