(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(g)
Nennkapazität in Amperestunden: dieselbe Zahl an vier Stellen
Dies wirkt wie das einfachste Feld des Passes, ist aber die häufigste Quelle innerer Widersprüche. Dieselbe physikalische Größe erscheint an vier Stellen der Verordnung, jedes Mal etwas anders gefasst — und weil Unternehmen sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus unterschiedlichen Quellen ausfüllen, driften die Zahlen auseinander.
Vier Stellen, eine Größe
Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe g verlangt die Nennkapazität in Amperestunden. Anhang VI Teil A Nummer 6 verlangt die „Kapazität“ als Etiketteninhalt. Anhang IV Teil A verlangt die Nennkapazität samt Kapazitätsschwund in Prozent. Und für wiederaufladbare Geräte-, LV- und SLI-Batterien verlangt Artikel 13(2) zusätzlich ein eigenes Kapazitätsetikett. All das muss aus derselben Messung stammen.
Die Einheit ist nicht freigestellt
Anhang XIII verlangt ausdrücklich Ah. Datenblätter nennen häufig kWh oder Wh, weil das für Käufer aussagekräftiger ist. Die Umrechnung ist nur scheinbar einfach: kWh ist Ah mal Nennspannung, also muss auch die Spannung aus derselben Messung stammen. Passen Ah, V und kWh nicht zusammen, liegt ein Widerspruch in der Dokumentation vor, den jeder mit einem Taschenrechner findet.
Nennkapazität ist nicht deklarierte Kapazität
Anhang IV definiert die Nennkapazität als Gesamtzahl der Amperestunden, die einer voll geladenen Batterie unter Referenzbedingungen entnommen werden können. Ein Katalogwert der Zelle, gemessen bei anderer Temperatur oder Entladerate, ist nicht dieselbe Zahl — und auf Packebene ist sie keine einfache Summe der Zellen.
Wo es scheitert
- Ah aus dem Zelldatenblatt und kWh aus der Packspezifikation, die nicht zur Nennspannung passen.
- Angabe nur in kWh, obwohl Anhang XIII Amperestunden verlangt.
- Verwendung einer deklarierten Katalogkapazität statt des Werts unter Referenzbedingungen.
- Unterschiedliche Werte auf Etikett, im Pass und in der technischen Dokumentation, weil sie zu verschiedenen Zeiten entstanden.
Häufige Fragen
In welcher Einheit ist die Nennkapazität anzugeben?
In Amperestunden. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe g bestimmt das ausdrücklich.
Darf ich kWh statt Ah angeben?
Nicht als Ersatz. Sie dürfen kWh ergänzen, doch das Feld verlangt Ah — und beide Werte müssen zur Nennspannung passen.
Genügt der Datenblattwert des Zelllieferanten?
Nur wenn er sich auf die in Verkehr gebrachte Batterie bezieht und unter den Referenzbedingungen des Anhangs IV gemessen wurde. Die Packkapazität ist keine einfache Summe der Zellkapazitäten.
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