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(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(8)

Gefahrstoffe in der Batterie: das Feld fragt nach allem außer dreien

Die Formulierung dieses Felds wird häufig falsch gelesen. Die Verordnung fragt nicht nach Quecksilber, Cadmium und Blei — denn Anhang I beschränkt sie bereits mit Grenzwerten. Das Feld fragt nach allem anderen Gefährlichen in der Batterie. Das ist eine deutlich weitere Frage, als es scheint.

Wird mit der Passfrist fällig18.02.2027

Warum diese drei ausgenommen sind

Anhang I beschränkt sie unmittelbar: Quecksilber höchstens 0,0005 Gew.-% in jeder Batterie, Cadmium höchstens 0,002 % in Gerätebatterien und Blei ab dem 18. August 2024 höchstens 0,01 % in Gerätebatterien — mit Ausnahme von Zink-Luft-Knopfzellen bis zum 18. August 2028. Da sie oberhalb dieser Grenzen verboten sind, wäre ihre Nennung als „enthaltene Gefahrstoffe“ ohne Zweck.

Was also in das Feld gehört

Jeder andere Gefahrstoff, der tatsächlich in der Batterie enthalten ist. Bei Lithium-Ionen-Systemen sind das meist Elektrolytbestandteile, Lösungsmittel, Leitsalze und bestimmte Kathodenverbindungen. Quelle ist kein Katalog, sondern das Sicherheitsdatenblatt und die Zusammensetzungserklärung des Lieferanten.

Die Überschneidung mit SCIP

Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der REACH-Kandidatenliste über 0,1 Gew.-%, besteht eine Meldepflicht zur SCIP-Datenbank, die seit dem 5. Januar 2021 gilt. Die für dieses Passfeld benötigten Daten überschneiden sich stark mit dieser Meldung — wer SCIP bereits bearbeitet hat, hat einen großen Teil erledigt.

Was noch kommt

Artikel 6(5) verpflichtet die Kommission, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über besorgniserregende Stoffe in Batterien oder bei deren Herstellung zu erstellen und Folgemaßnahmen einschließlich delegierter Rechtsakte zu prüfen. Die Liste beschränkter Stoffe kann also wachsen.

Wo es scheitert

  • Nennung von Quecksilber, Cadmium und Blei in diesem Feld — die Verordnung schließt sie ausdrücklich aus, weil sie sie andernorts beschränkt.
  • Leeres Feld mit der Begründung, die Batterie enthalte keine Gefahrstoffe — bei Lithium-Ionen-Systemen trifft das fast nie zu.
  • Verwendung eines allgemeinen Chemie-Sicherheitsdatenblatts statt eines für die konkrete Batterie.
  • Getrennte Pflege von SCIP- und Passdaten, obwohl es weitgehend um dieselben Stoffe geht.

Häufige Fragen

Warum schließt das Feld Quecksilber, Cadmium und Blei aus?

Weil Anhang I sie bereits mit Grenzwerten beschränkt. Das Feld in Anhang VI Teil A Nummer 8 lautet ausdrücklich „außer Quecksilber, Cadmium oder Blei“.

Welche Grenzwerte gelten für diese drei?

Quecksilber 0,0005 Gew.-%, Cadmium 0,002 % in Gerätebatterien, Blei 0,01 % in Gerätebatterien ab 18. August 2024, mit Übergangsausnahme für Zink-Luft-Knopfzellen bis 18. August 2028.

Können wir unsere SCIP-Daten nutzen?

Weitgehend ja. SCIP erfasst Kandidatenlistenstoffe über 0,1 Gew.-% und überschneidet sich stark mit diesem Feld, ist damit aber nicht identisch.

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