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(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(p)

C-Rate des Zyklenlebensdauertests: eine Angabe über die Prüfung, nicht über die Batterie

Dieses Feld beschreibt nicht die Batterie, sondern eine Prüfung. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe p verlangt die C-Rate des relevanten Zyklenlebensdauertests — also die Bedingung, unter der ein anderer Wert gemessen wurde. Entscheidend ist das Wort „relevant“: Gemeint ist dieselbe Prüfung, die Sie unter Buchstabe j benennen. Beziehen sich die beiden Zahlen auf verschiedene Prüfungen, widerspricht sich der Pass selbst. Und da der Ausdruck einmal vorkommt und nicht bestimmt ist, muss ihn Ihr Prüfbericht erklären, nicht die Verordnung.

Wird mit der Passfrist fällig18.02.2027

„Relevant“ heißt: dieselbe Prüfung wie bei Buchstabe j

Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe j verlangt die erwartete Lebensdauer in Zyklen und den verwendeten Referenztest. Buchstabe p verlangt die C-Rate genau dieser Prüfung. Beide Felder sind öffentlich und stehen in derselben Liste, werden also zusammen gelesen. Stammt die Zyklenzahl aus der Prüfung des Zelllieferanten und die C-Rate aus Ihrer Packprüfung, sind beide Felder formal befüllt und inhaltlich unstimmig — die Abweichung sieht jeder, der beide Zahlen nacheinander liest.

Eine Zahl für zwei Raten

Anhang IV Teil B Nummer 1 nennt unter den Elementen zur Erläuterung der Messungen die angewandte Entlade- und Laderate — also zwei. Unterscheiden sie sich in Ihrer Prüfung, beschreibt eine einzelne C-Rate sie nicht. Zusammen mit Teil B Nummer 3, der die Entladetiefe im Zyklenlebensdauertest verlangt, wird deutlich: Der Wert in diesem Feld ist ein Einstieg in die Beschreibung der Bedingungen, nicht die Beschreibung selbst. Halten Sie fest, auf welche Rate er sich bezieht.

Öffentliche Zahl, nicht öffentliche Quelle

Der Wert gehört zu Anhang XIII Nummer 1 und ist für jedermann zugänglich. Die Ergebnisse von Prüfberichten behält Nummer 3 desselben Anhangs jedoch notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Kommission vor. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Aufteilung: Sie veröffentlichen die Bedingung, der Bericht bleibt bei den Behörden und in der technischen Dokumentation. Praktisch heißt das: Niemand kann die öffentliche Zahl ohne Sie prüfen — und genau deshalb muss sie aus dem Bericht übernommen und nicht geschätzt sein.

Wo es scheitert

  • C-Rate aus einer Zellprüfung neben einer am Pack gemessenen Zyklenzahl — oder umgekehrt.
  • Ein einzelner Wert, obwohl sich Lade- und Entladerate in der Prüfung unterschieden.
  • Aus dem Katalog geschätzter Wert, weil nie ein Prüfbericht beauftragt wurde — das Feld beschreibt eine Prüfung und hat ohne sie keine Quelle.
  • Veröffentlichung eines Prüfberichtsauszugs neben dem Wert; nach Anhang XIII Nummer 3 sind Berichtsergebnisse nicht öffentlich.

Häufige Fragen

Bestimmt die Verordnung die C-Rate?

Nein. Der Ausdruck steht allein in Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe p. Die Bedeutung muss aus Ihrem Prüfbericht und den Elementen des Anhangs IV Teil B folgen.

Welche Prüfung ist die „relevante“?

Diejenige, die Sie unter Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe j als Referenztest benannt haben. Beide Felder müssen dieselbe Messung beschreiben.

Darf ich die C-Rate aus der Prüfung des Zelllieferanten verwenden?

Nur wenn Ihre Angabe zur Zyklenlebensdauer auf derselben Prüfung beruht. Andernfalls beschreiben Sie eine fremde Prüfung an einem fremden Prüfling.

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