(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(d)
Sorgfaltspflichten bei Batterien: wer ausgenommen ist und wer bereits säumig
Dieses Feld trägt die schärfste Schwelle der gesamten Verordnung. Für einen großen Teil des Marktes gilt es schlicht nicht — und für jene, für die es gilt, ist es das teuerste Feld, weil es eine externe Prüfung durch eine notifizierte Stelle und einen jährlichen öffentlichen Bericht verlangt. Die erste Frage lautet daher stets: Sind Sie überhaupt im Anwendungsbereich?
Kapitel VII gilt nicht für Akteure mit einem Nettoumsatz unter 40 Mio. EUR, die nicht zu einer Gruppe gehören, die diese Grenze konsolidiert überschreitet.
Article 47Artikel 47: die Schwelle von 40 Millionen Euro
Kapitel VII gilt nicht für Wirtschaftsakteure, die im Geschäftsjahr vor dem letzten Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von weniger als 40 Mio. EUR hatten und nicht Teil einer Gruppe aus Mutter- und Tochterunternehmen sind, die diese Grenze auf konsolidierter Basis überschreitet. Es gilt ebenfalls nicht für Batterien, die Gegenstand einer Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umwidmung oder Wiederaufarbeitung waren. Wer unter der Schwelle liegt, muss dieses Feld weder belegen noch dafür zahlen.
Für Verpflichtete läuft die Pflicht seit dem 18. August 2025
Artikel 48(1) ist eindeutig: Ab dem 18. August 2025 müssen Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, die Sorgfaltspflichten erfüllen sowie Sorgfaltspflichtenkonzepte einrichten und umsetzen. Das ist keine künftige Frist, sondern eine vergangene. Wer über der Schwelle liegt und kein Konzept hat, ist bereits ein Jahr säumig.
Erforderlich ist eine externe Prüfung, kein internes Papier
Artikel 48(2) verlangt, dass die Konzepte von einer notifizierten Stelle geprüft und regelmäßig auditiert werden; der Akteur erhält einen Auditbericht. Das bedeutet Auswahl einer notifizierten Stelle, Bewertung und Kosten — kein Dokument, das man selbst schreibt. Nach Artikel 48(3) ist die Dokumentation zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Batterie unter dem betreffenden Konzept aufzubewahren.
Der Bericht muss öffentlich und jährlich sein
Artikel 52(3) verlangt eine jährliche Überprüfung und die öffentliche Bereitstellung des Berichts, auch im Internet. Er muss für Endnutzer leicht verständlich die Schritte nach den Artikeln 49 und 50 darlegen, Feststellungen zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen in den Risikokategorien nach Anhang X Nummer 2 und deren Behandlung sowie eine Zusammenfassung der Drittprüfungen einschließlich des Namens der notifizierten Stelle.
Welche Rohstoffe erfasst sind
Anhang X Nummer 1 nennt vier: Kobalt, natürlicher Graphit, Lithium und Nickel — sowie chemische Verbindungen auf deren Basis, die zur Herstellung der Aktivmaterialien erforderlich sind. Die Risikokategorien nach Nummer 2 reichen von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung über die biologische Vielfalt bis zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit und dem Gemeinschaftsleben, einschließlich indigener Völker.
Wo es scheitert
- Bezahlung für ein Konzept, ohne zuvor die Schwelle nach Artikel 47 zu prüfen — unter 40 Mio. EUR besteht die Pflicht gar nicht.
- Übersehen der Konsolidierung: Ein Unternehmen unter der Schwelle innerhalb einer größeren Gruppe darüber ist nicht ausgenommen.
- Internes Dokument ohne Prüfung durch eine notifizierte Stelle — Artikel 48(2) verlangt einen Dritten.
- Ein Bericht, der nicht im Internet veröffentlicht oder nicht jährlich überprüft wird.
- Die Annahme, die Frist beginne am 18. Februar 2027. Sie begann am 18. August 2025.
Häufige Fragen
Gilt die Sorgfaltspflicht für uns überhaupt?
Lag Ihr Nettoumsatz im Geschäftsjahr vor dem letzten unter 40 Mio. EUR und gehören Sie nicht zu einer Gruppe, die diese Grenze konsolidiert überschreitet, gilt Kapitel VII für Sie nicht. So steht es in Artikel 47.
Seit wann gilt sie für Verpflichtete?
Seit dem 18. August 2025 nach Artikel 48(1). Das Datum ist bereits verstrichen.
Können wir das Konzept selbst schreiben?
Sie schreiben es selbst, doch nach Artikel 48(2) muss es von einer notifizierten Stelle geprüft und regelmäßig auditiert werden. Ohne das ist die Pflicht nicht erfüllt.
Welche Rohstoffe sind erfasst?
Kobalt, natürlicher Graphit, Lithium und Nickel sowie chemische Verbindungen auf deren Basis für die Aktivmaterialien — Anhang X Nummer 1.
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