(EU) 2023/1542 · Annex XIII(1)(j)
Erwartete Lebensdauer in Zyklen: eine Zahl ohne Prüfung ist keine Angabe
Bei diesem Feld tut die Verordnung etwas, das sie sonst nicht tut: Neben dem Wert verlangt sie ausdrücklich die Nennung der Prüfung. Der Grund ist einfach. Die Aussage „6.000 Zyklen“ bedeutet nichts, solange man nicht weiß, bei welcher Entladetiefe, Temperatur und Rate gemessen wurde — bei 80 % Entladetiefe und bei 50 % sind das zwei völlig verschiedene Batterien.
Verlangt sind zwei Angaben, nicht eine
Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe j verlangt die in Zyklen ausgedrückte erwartete Lebensdauer und den verwendeten Referenztest. Der zweite Teil ist keine Fußnote, sondern Teil der Anforderung. Nur die Zahl einzutragen lässt das Feld unvollständig.
Was die Prüfbeschreibung enthalten muss
Anhang IV Teil B nennt die Elemente zur Erläuterung der Messungen: angewandte Entlade- und Laderate, Verhältnis von Nennleistung zu Energie, Entladetiefe im Zyklenlebensdauertest, Leistungsfähigkeit bei 80 % und 20 % Ladezustand sowie durchgeführte Berechnungen. Ohne diese Bedingungen ist die Zahl nicht vergleichbar.
Warum das beim Lieferantenvergleich zählt
Zwei Lieferanten können dieselbe Zyklenzahl nennen und deutlich unterschiedliche Haltbarkeit liefern. Fordern Sie dieses Feld bei Lieferanten stets zusammen an — Zahl und Bedingungen. Sonst tragen Sie einen Wert in den Pass ein, den Sie nicht verteidigen können.
Wo es scheitert
- Eintrag einer Zyklenzahl ohne Nennung des Referenztests — das Feld bleibt unvollständig.
- Übernahme einer Marketingzahl aus dem Katalog ohne Angabe der Entladetiefe.
- Vergleich zweier Angebote allein anhand der nackten Zyklenzahl.
- Angabe der Prüfung in der technischen Dokumentation, aber nicht im Pass selbst.
Häufige Fragen
Genügt die Angabe der Zyklenzahl?
Nein. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe j verlangt zusätzlich den verwendeten Referenztest. Ohne ihn ist das Feld unvollständig.
Welche Angaben beschreiben die Prüfung?
Die Elemente aus Anhang IV Teil B: angewandte Entlade- und Laderate, Verhältnis Leistung zu Energie, Entladetiefe im Test, Leistungsfähigkeit bei 80 % und 20 % Ladezustand sowie durchgeführte Berechnungen.
Wird die erwartete Lebensdauer auch in Jahren angegeben?
Anhang IV Teil A verlangt bei den Leistungsparametern die erwartete Lebensdauer in Zyklen und Kalenderjahren. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe j spricht von Zyklen; die kalendarische Dauer deckt das separate Feld zur Handelsgarantie ab.
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