(EU) 2023/1542 · Annex XIII(4)(a) -> Annex IV, Part A(3)
Innenwiderstand: Zelle, Paket und die Frage der Messmethode
Der Innenwiderstand ist der eine Parameter des Anhangs IV Teil A, der schon in seiner Definition zwischen zwei Ebenen steht. Anhang IV spricht vom Widerstand in einer Zelle oder einer Batterie, die öffentliche Nummer 1 Buchstabe o des Anhangs XIII verlangt dagegen den Widerstand von Zelle und Paket. Ersteren liefert der Zelllieferant, letzterer entsteht erst in Ihrem Produkt — mit Stromschienen, Schützen, Sicherungen und Verkabelung. Und weil die Verordnung keine Messmethode nennt, ist eine Zahl ohne beschriebenes Verfahren mit nichts vergleichbar.
Die Definition umfasst beide Ebenen zugleich
Nummer 5 des einleitenden Teils von Anhang IV bestimmt, dass Innenwiderstand den Widerstand gegen den Stromfluss in einer Zelle oder einer Batterie unter Referenzbedingungen meint, also die Summe aus elektronischem und ionischem Widerstand als Beitrag zum effektiven Gesamtwiderstand einschließlich induktiver und kapazitiver Eigenschaften. Die Definition trennt die Ebenen nicht, weshalb die Dokumentation die Bezugsebene nennen muss. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe o bestätigt das von der anderen Seite: öffentlich verlangt er den Widerstand von Zelle und Paket, nicht eine einzelne Zahl.
Der Wert hängt von der Methode ab, die Verordnung wählt keine
Da die Definition induktive und kapazitive Eigenschaften einschließt, hängt das Ergebnis davon ab, ob mit Gleichstromimpuls oder mit Wechselstromimpedanz gemessen wird, bei welcher Impulsdauer beziehungsweise Frequenz und bei welchem Ladezustand und welcher Temperatur. Keine dieser Festlegungen trifft die Verordnung. Artikel 15(1) stellt stattdessen Anforderungen an die Methode: zuverlässig, genau und reproduzierbar, unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Stands der Technik und mit Ergebnissen geringer Unsicherheit. Die Konformitätsvermutung folgt nach Artikel 15(3) erst aus einer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten harmonisierten Norm.
Der Anstieg braucht einen Ausgangswert und einen Zeitpunkt
Anhang IV Teil A Nummer 3 verlangt neben dem Widerstand in Ohm dessen Anstieg in Prozent. Ein Prozentsatz ohne Ausgangswert und ohne Angabe, an welcher Stelle der Lebensdauer gemessen wurde, ist der Anschein einer Angabe, nicht die Angabe selbst. Anhang IV Teil B ist deshalb kein wahlweiser Zusatz: Artikel 10(1) verlangt, dass die technische Dokumentation die zur Messung, Berechnung oder Schätzung verwendeten Spezifikationen, Normen und Bedingungen erläutert.
Der ohmsche Widerstand aus Anhang VII ist eine andere Pflicht
Anhang VII Teil A führt den ohmschen Widerstand unter den Parametern zum Gesundheitszustand stationärer Systeme und von LV-Batterien auf, und zwar nur nach Möglichkeit. Das ist nicht dieser Parameter: anderer Anhang, anderer Artikel — Artikel 14 statt Artikel 10 — und eine bedingte statt einer unbedingten Anforderung. Wer den Wert aus dem Batteriemanagementsystem in dieses Feld überträgt, vertauscht zwei Pflichten mit zwei verschiedenen Fristen.
Wo es scheitert
- Ein einzelner Wert, ohne dass erkennbar ist, ob er Zelle oder Paket beschreibt.
- Übernahme des Zellwiderstands des Lieferanten als Batteriewiderstand; Stromschienen, Schütze, Sicherungen und Verkabelung stecken darin nicht.
- Anstieg in Prozent ohne Ausgangswert und ohne Messzeitpunkt in der Lebensdauer.
- Übertragung des ohmschen Widerstands aus Anhang VII, der ein Parameter zum Gesundheitszustand nach Artikel 14 ist.
- Vergleich der Werte zweier Lieferanten aus unterschiedlichen Verfahren, als wären sie gleichartig.
Häufige Fragen
Bezieht sich der Wert auf die Zelle oder auf die Batterie?
Die Definition in Nummer 5 des einleitenden Teils von Anhang IV erfasst den Strom in einer Zelle oder einer Batterie, deshalb muss die Dokumentation die Ebene nennen. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe o verlangt öffentlich Zelle und Paket.
Welche Messmethode schreibt die Verordnung vor?
Keine bestimmte. Artikel 15(1) verlangt zuverlässige, genaue und reproduzierbare Methoden mit Ergebnissen geringer Unsicherheit; die Konformitätsvermutung entsteht nach Artikel 15(3) nur über eine im Amtsblatt veröffentlichte harmonisierte Norm.
Ist der ohmsche Widerstand aus Anhang VII dieselbe Angabe?
Nein. Anhang VII führt ihn unter den Parametern zum Gesundheitszustand nach Artikel 14 und nur nach Möglichkeit; dieser Parameter stammt aus Anhang IV Teil A Nummer 3 und Artikel 10.
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