Batterieimporteur: was Sie vom Lieferanten fordern müssen, bevor Sie unterschreiben
Ein Importeur trägt die Herstellerpflichten, während die Daten jemand anderem gehören — oft auf einem anderen Kontinent und ohne rechtliches Interesse an der Herausgabe. Der einzige Moment mit Verhandlungsmacht liegt vor Unterzeichnung des Liefervertrags. Danach hängt jede Forderung vom guten Willen ab, und der endet erfahrungsgemäß genau dort, wo Offenlegung bedeutet, den Aufbau des Produkts preiszugeben.
Warum Sie rechtlich in der Herstellerrolle sind
Wer eine Batterie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, übernimmt die Herstellerpflichten. Dazu gehören die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung, mit der Sie die Verantwortung für die Konformität übernehmen, und die zehnjährige Aufbewahrung der technischen Dokumentation. Ein Verweis auf den Lieferanten entlastet Sie davon nicht.
Drei Klassen von Nachweisen und wer sie hat
Die erste Klasse stellen Sie selbst aus — Konformitätserklärung, Kennzeichnungen. Die zweite erhalten Sie durch Messung im Labor und können sie auch später beauftragen, wenn auch teurer. Die dritte existiert nur beim Hersteller und entsteht in der Entwicklung: Explosionszeichnungen, Demontagesequenzen, detaillierte Zusammensetzung, werksbezogener CO₂-Fußabdruck. Die dritte Klasse ist nachträglich praktisch nicht zu beschaffen.
Felder, deren Nachweis beim Lieferanten liegt
Aus dem Regelwerk berechnet. Diese Punkte gehören in den Vertrag, nicht in ein Schreiben nach der Lieferung.
18.02.2027Herstellungsort (geografischer Standort des Werks)Rechtsgrundlage: Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(3)Erläuterung in Vorbereitung
18.02.2027KapazitätRechtsgrundlage: Annex XIII(1)(a) -> Annex VI, Part A(6)Erläuterung in Vorbereitung
Eine Aufzählung von Dokumenten genügt nicht. Der Vertrag sollte Format und Detailtiefe, Sprache, Lieferfrist, eine Aktualisierungspflicht bei Wechsel von Materialquelle oder Werk sowie eine Folge bei Nichtlieferung festlegen. Ohne Letzteres ist die Klausel ein Wunsch, keine Pflicht. Bei Daten, die ihrer Natur nach jährlich sind — der Rezyklatanteil ist ein solcher Fall — muss der Vertrag jährliche Meldung verlangen, nicht eine einmalige Übergabe.
Was ein Vertrag nicht lösen kann
Manche Anforderungen lassen sich nicht vertraglich beschaffen, weil sie keine Dokumente sind. Zustandsdaten müssen im Batteriemanagementsystem liegen, und der Zugang dazu muss diskriminierungsfrei sein, auch für unabhängige Marktteilnehmer. Nutzungsprotokollierung muss im Produkt existieren. Das kann ein Lieferant nicht per E-Mail schicken — es muss eingebaut sein, bevor die Batterie in Produktion geht.
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