(EU) 2023/1542
18. Februar 2027: was genau geschieht und was mit Lagerbeständen ist
Um dieses Datum kursieren viele Näherungen. Die Verordnung selbst ist präzise, und die Präzision zählt hier wegen einer einzigen Folge: Was am 18. Februar 2027 in Ihrem Lager liegt und noch nicht geliefert wurde, kann danach ohne Pass nicht auf den Markt — unabhängig davon, wann es hergestellt wurde.
Was Artikel 77(1) wörtlich sagt
Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LV-Batterie, jede Industriebatterie mit einer Kapazität über 2 kWh und jede Traktionsbatterie, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen elektronischen Datensatz haben. Maßgeblich sind die Wendungen „in Verkehr gebracht“ und „in Betrieb genommen“ — nicht „hergestellt“.
Warum die Definition über Ihre Bestände entscheidet
Die Verordnung definiert das Inverkehrbringen als die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt und die Bereitstellung als jede Lieferung zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, entgeltlich oder unentgeltlich. Auslöser ist damit die erste Lieferung. Eine 2026 hergestellte und im März 2027 gelieferte Batterie wird im März 2027 in Verkehr gebracht — und braucht einen Pass.
Was ist mit früher gelieferten Batterien
Wurde eine Batterie vor dem 18. Februar 2027 erstmals in Verkehr gebracht, gilt Artikel 77(1) für sie nicht. Zwei Vorbehalte: Wer eine bereits in Verkehr gebrachte Batterie so verändert, dass die Konformität berührt sein könnte, oder ihren Zweck ändert, übernimmt die Herstellerrolle — und damit die Pflichten für diese veränderte Batterie.
Der QR-Code kommt am selben Tag
Ab dem 18. Februar 2027 verlangt Artikel 13(6), dass alle Batterien mit einem QR-Code nach Anhang VI Teil C gekennzeichnet sind. Bei LV-, Industrie- über 2 kWh und Traktionsbatterien führt dieser Code zum Pass. Kennzeichnung und Pass sind daher nicht zwei Projekte mit zwei Fristen, sondern eine Frist mit zwei Umsetzungsteilen.
Die praktische Folge für die Planung
Bestände, die Sie nach dem 18. Februar 2027 liefern wollen, brauchen einen Pass. Bei langen Vorlaufzeiten heißt das: Die Entscheidung zur Datenvorbereitung fällt deutlich vor der Frist selbst — bei Batterien, die Sie heute für die Lieferung im nächsten Frühjahr bestellen, fällt sie jetzt.
Was wir auf dieser Seite nicht behaupten
Wir sagen nicht, wie ein einzelner Mitgliedstaat vollziehen wird oder welche Sanktionen gelten — das folgt nationalem Recht, das wir nicht geprüft haben. Ebenso wenig behaupten wir, wie der Zoll praktisch vorgehen wird. Wir bleiben bei dem, was die Verordnung sagt und was sich daraus ableiten lässt.
Was zuerst zu tun ist
Prüfen Sie, welche Pflichten bereits laufen — es sind acht, und einige reichen bis in die Produktentwicklung, wo sich rückwirkend nichts beheben lässt. Erst danach planen Sie die Felder, die mit der Frist fällig werden. Die Reihenfolge zählt mehr als das Tempo.
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